* Umfang der Praxis: Das Anbringen einzelner Wimpern oder Streifenwimpern gilt im Allgemeinen als kosmetischer Eingriff und nicht als medizinische oder invasive ästhetische Behandlung.
* Lizenzanforderungen: Lizenzen für Kosmetikerinnen decken in der Regel Hautpflege, Gesichtsbehandlungen, Wachsen und bestimmte Make-up-Anwendungen ab. In vielen Rechtsordnungen fällt das Anbringen von Wimpern normalerweise nicht in diesen Bereich.
* Zertifizierung: Eine Lizenz ist zwar nicht erforderlich, Sie können aber die Teilnahme an Kursen und die Zertifizierung zum Wimpernanbringen in Erwägung ziehen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie die besten Hygienepraktiken und richtigen Techniken kennen, um eine Beschädigung der natürlichen Wimpern des Kunden zu vermeiden.