Mascara ist ein flüssiges Kosmetikum und gemäß den TSA-Richtlinien dürfen flüssige Kosmetika in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 3,4 Unzen (100 Milliliter) oder weniger aufbewahrt werden. Diese Behälter müssen dann in einen einzelnen, durchsichtigen, viertelgroßen Plastikbeutel gegeben werden. Also, ja, Mascara muss in der viertelgroßen Tüte sein.